Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung 2026-06 · gilt für die Nutzung des SALVIQ Prüfplaners ([DOMAIN]).

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen [FIRMA] („Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software „SALVIQ Prüfplaner" (der „Dienst").
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen.
1.3. Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters Vertragsbestandteil.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als webbasierte Software (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf [DOMAIN] und dem gewählten Tarif.
2.2. Der Dienst unterstützt die Organisation und Terminverwaltung wiederkehrender betrieblicher Prüfungen, Wartungen und Schulungen sowie die Dokumentation von Mängeln und Maßnahmen.
2.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.

3. Eigenverantwortung des Kunden / Zweckbestimmung

3.1. Der Dienst ist ein Organisations- und Erinnerungswerkzeug. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und Schulungen sowie für die Richtigkeit der eingegebenen Daten (insbesondere Fristen und Intervalle) verbleibt ausschließlich beim Kunden.
3.2. Der Dienst stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung dar. Vorbereitete Kategorien und Intervallvorschläge sind unverbindliche Hilfestellungen und ersetzen nicht die Prüfung anhand der für den Kunden geltenden Bescheide und Vorschriften.
3.3. Erinnerungs-E-Mails werden ohne Gewähr für Zustellung und Rechtzeitigkeit versendet; sie entbinden den Kunden nicht von der eigenständigen Überwachung seiner Fristen.

4. Registrierung, Konto und Zugangsdaten

4.1. Die Nutzung setzt eine Registrierung und die Bestätigung der E-Mail-Adresse voraus. Die angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein.
4.2. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird empfohlen. Für Handlungen, die über sein Konto erfolgen, ist der Kunde verantwortlich.

5. Testzeitraum

5.1. Sofern angeboten, kann der Dienst [30] Tage kostenlos und unverbindlich getestet werden; eine Zahlung oder Hinterlegung von Zahlungsdaten ist hierfür nicht erforderlich.
5.2. Nach Ablauf des Testzeitraums ohne Abschluss eines kostenpflichtigen Abos wird der Zugang auf einen Nur-Lese-Modus beschränkt (Einsehen und Export bleiben möglich). Die Daten bleiben erhalten und können bei späterem Vertragsabschluss weitergenutzt werden.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Kostenpflichtige Abos werden je nach Wahl mit monatlicher oder jährlicher Abrechnungsperiode abgeschlossen und verlängern sich automatisch um die jeweils gewählte Periode, sofern nicht gekündigt wird.
6.2. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Das Recht zur außer­ ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten für eine Übergangsfrist von [mindestens 30] Tagen weiterhin exportieren. Anschließend werden die Daten auf Anforderung des Kunden oder nach Ablauf dieser Frist gemäß Punkt 11 gelöscht.

7. Preise und Zahlung

7.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf [DOMAIN] angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt – sofern kostenpflichtige Abos aktiviert sind – über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland). Das Entgelt ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig.
7.3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Ankündigung zu sperren. Gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte bleiben vorbehalten.
7.4. Der Anbieter kann die Preise für künftige Abrechnungsperioden mit einer Ankündigungsfrist von [6] Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht und kündigt er nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Preise als angenommen; auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.

8. Verfügbarkeit

8.1. Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes bemüht (Zielwert [99 %] im Jahresmittel), schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
8.2. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen bei Vorlieferanten oder im Internet).

9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er stellt sicher, dass er zur Eingabe der von ihm eingestellten (auch personenbezogenen) Daten berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber seinen Mitarbeitern und Kontaktpersonen erfüllt.
9.2. Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte und keine Schadsoftware hoch und unternimmt keine Handlungen, die die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes beeinträchtigen.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO), der als Bestandteil dieses Vertrags gilt.

11. Daten des Kunden, Export und Löschung

11.1. Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Eigentum; der Kunde kann sie jederzeit vollständig exportieren.
11.2. Nach Ablauf der Export­frist gemäß Punkt 6.3 werden sämtliche Daten des Betriebs einschließlich Dokumenten und Benutzerkonten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

12. Gewährleistung

Der Dienst wird im jeweils verfügbaren Stand bereitgestellt. Der Anbieter behebt reproduzierbare, erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist. Eine Eignung für einen bestimmten, vom vertraglich vorgesehenen Zweck abweichenden Einsatz wird nicht zugesichert.

13. Haftung

13.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Entgelt.
13.3. Die Haftung für entgangene Prüf-, Wartungs- oder Schulungsfristen und daraus resultierende Folgen (vgl. Punkt 3) sowie für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
13.4. Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm exportierbaren Daten selbst verantwortlich. [Haftungsumfang unbedingt anwaltlich an die aktuelle österr. Rechtsprechung anpassen.]

14. Änderung der AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens [6] Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur für sachlich gerechtfertigte Änderungen (z. B. Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an den Funktionsumfang oder an Konditionen von Vorlieferanten) und nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistung oder des Entgelts. Im Fall des Widerspruchs steht dem Kunden ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu. [Zulässigkeit der Zustimmungsfiktion anwaltlich prüfen lassen.]

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für [SITZ DES ANBIETERS] sachlich zuständige Gericht.
15.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

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